专利摘要:

公开号:WO1980001088A1
申请号:PCT/CH1979/000095
申请日:1979-06-28
公开日:1980-05-29
发明作者:P Gander
申请人:Armex Ag;P Gander;
IPC主号:E04B1-00
专利说明:
[0001] Verbindungselement für nacheinander zu giessende Betonoder Stahlbetonbauteile
[0002] Bisher hat man von zwei nacheinander zu giessenden (nicht armierten) Betonbauteilen das zweite einfach an das erste angrenzend gegossen, wodurch eine wenig feste Verbindung erzielt wurde. Um eine grössereFestigkeit zu erhalten, hat man an der Stelle des ersten Betonbauelements, an der das zweite anschliessen sollte, Vertiefungen beim Giessen gebildet oder nachträglich hergestellt. Beim Giessen des zweiten Betonbauelements füllte dessen Beton auch die Vertiefungen aus. Dadurch wurden in die Vertiefungen hineingreifende Vorsprünge am zweiten Betonbauelement gebildet. Die Festigkeit der Verbindung hing von der Anzahl, Form und Grösse der Vorsprünge ab, war aber kleiner als die Festigkeit der Betonbauteile selbst. Bei Stahlbetonbauteilen liess man Armierungsstäbe des zuerst zu giessenden Stahlbetonbauteils an der vorgesehenen Verbindungsstelle durch in die Schalung gebohrte Löcher herausragen, um sie dann in den anschliessend zu giessenden Stahlbetonbauteil einzubetten. Auf diese Weise wurde eine sehr feste Verbindung erzielt. Jedoch waren die teils schon beim Verlegen der Armierung für den ersten Stahlbetonbauteil und dann beim Giessen, Abbinden und Ausschalen desselben herausragenden Armierungsstäbe störend und Anlass zu Unfällen. Zur Vermeidung dieser Nachteile ist es bekannt (CE-PS 562.376), U-förmig gebogene Armierungsstäbe mit abgewinkelten Schenkeln so in einen Schäumstoffkörper einzubetten, dass die U-Bügel an einer Seite des Körpers herausragen, den Körper mit seiner gegenüberliegenden Seite an der Innenfläche der Schalung für den zuerst zu giessenden Bauteil zu befestigen, den Schaumstoff nach dem Abbinden des Betons herauszukratzen und die Schenkelenden dann so zu biegen, dass sie aus dem ersten Bauteil herausragen, um sie in den zweiten Bauteil einzubetten. Die Herstellung des Schaumstoffkörpers mit den eingebetteten abgewinkelten Schenkelenden, das Herauskratzen des Schaumstoffes und das Zurückbiegen der abgewinkelten Schenkelenden ist jedoch aufwendig.
[0003] Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, nacheinander zu giessende Beton- oder Stahlbetonbauteile (z.B. zwei Wände, zwei Decken oder eine Wand und eine Decke) auf einfache und wenig Arbeitszeit erfordernde Weise durch preisgünstige, bei ihrer Lagerung und beim Transport nicht sperrige Verbindungselemente fest miteinander zu verbinden und aus dem ersten Bauteil herausragende Armierungsteile so lange wie möglich zu vermeiden. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss durch das Verbindungselement nach dem Patejntanspruch 1 gelöst.
[0004] Die Verbindungselemente nach den Patentansprüchen 2 bis 15 sind. Weiterbildungen der. Erfindung. -Insbesondere wird mit dem Verbindungselement nach dem Patentanspruch 5 erreicht, dass der zuletzt gegossene Bauteil an der Verbindungsstelle Vorsprünge erhält, die in beim vorher gegossenen Bauteil entstandene Vertiefungen hineingreifen, wodurch die Schubfestigkeit der Verbindung erhöht wird. Bei der weiteren Ausbildung nach den Patentansprüchen 5 und 6 ist zusätzlich auch die Zugfestigkeit der Verbindung erhöht.
[0005] In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des erfindungsgemässen Verbindungselements und deren Verwendungen dargestellt. Es zeigen:
[0006] Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Verbindungselements,
[0007] Fig. 2 eine Rückansicht eines Einzelteils des Verbindungselements, in Blickrichtung von links in Fig. 1,
[0008] Fig. 3 eine Vorderansicht des Einzelteils, in Blickrichtung von rechts in Fig. 1,
[0009] Fig. 4 einen diametralen Schnitt durch eine Einzelheit von Fig. 1,
[0010] Fig. 5 zwei zueinander rechtwinklige Schnittansichten eines und Beton- oder Stahlbetonbauteiles mit drei Verbindungselementen nach Fig. 1 zum Verbinden mit einem anzugiessenden Beton- oder Stahlbetonbauteil,
[0011] Fig. 7 eine Fig. 3 entsprechende Vorderansicht eines Einzelteils einer Variante des Verbindungselements,
[0012] Fig. 8 eine Fig. 2 entsprechende Rückansicht des in Fig. 7 dargestellten Einzelteils,
[0013] Fig. 9 eine schematische Schnittansicht eines Beton- ode Stahlbetonbauteils mit dem in Fig. 7 und 8 teilweise dargestellten Verbindungselement zum Verbinden mit einem anzugiessenden Beton- oder Stahlbetonbauteil, und
[0014] Fig. 10 eine Fig. 3 und 7 entsprechende teilweise Vorderan sicht eines Einzelteils einer anderen Variante des Verbindungselements.
[0015] Das in Fig. 1 - 6 dargestellte Verbindungselement besteht aus einem einstückig aus Kunststoff hergestellten, im wesentliehen schalenförmigen Körper 1 und zwei Armierungsteilen und 11, die an einem Ende mit Aussengewinde versehen sind. Die Teile 9 und 11 sind als ArmierungsMle bezeichnet, weil es sich um in Beton einzubettende Stahlteile nach Art von Armierungsstäben (z.B. mit aufgewalzten Querrippen) handelt. Beim Verbinden von (nicht armierten) Betonbauteilen kommt es nicht auf eine bewehrende Wirkung der Armierungsteile 9 und 11 sondern (wie auch bei Stahlbeton) auf ihre feste Einbettung in den Beton an. Der Körper 1 hat einen ebenen Schalenboden 2, einen hohlzylindrischen Schalenrand 3, einen zentralen Vorsprung 4 mit koaxialem Durchgangsloch, in das eine Mutter 5 gepresst oder eingebettet ist, und radiale Rippen 6, die den Vorsprung 4 mit dem Rand 3 verbinden und mit dem Boden 2 verbunden sind. Der Körper 1 hat nahe seinem Umfangsrand zu seiner geometrischen Achs parallele, je durch den Boden 2 und eine Rippe 6 hindurchgehende Löcher 7 für lösbare Befestigungsmittel, insbesondere Nägel. Der Boden 2 ragt über den Schalenrand 3 hinaus und bildet dort einen zur geometrischen Achse der Matter 5 radialen Flansch 12. Die zu dieser Achse senkrechte Stirnfläche des Schalenrandes 3 und die Stirnfläche des Vorsprungs 4 liegen in einer Ebene.
[0016] Zwei nacheinander zu giessende Beton- oder Stahlbetonbauteile werden durch in der Regel mehrere solche Verbindungselemente miteinander verbunden, indem die Verbindungselemente beim Giessen des einen Bauteils mit diesem und danach beim Giessen des anderen Bauteils mit dem anderen verbunden werden. Zu diesem Zwecke werden die schalenförmigen Körper 1 der Verbindungselemente an der Verbindungsstelle mittels durch die Löcher 7 hindurchgeführter Nägel an die (in Fig. 5 und 6 linke) Innenseite der (strichpunktiert dargestellten) Schalung 8 für den zuerst zu giessenden Bauteil 10 genagelt, und zwar derart, dass die offene Seite jedes schalenförmigen Körpers 1 der Schalung 8 zugewandt ist und die Stirnfläche seines Randes 3 dicht an der Schalung 8 anliegt. Dabei stosst auch der Vorsprung 4 dicht an die Schalung 8, weil er in derselben Ebene liegt, wie die Randstirnfläche. Daraufhin (oder auch vorher) wird in die der Schalung 8 abgewandte (in Fig. 5 und 6 linke) Hälfte der Mutter 5 jedes Körpers 1 das mit Aussengewinde versehene Ende eines Armierungsteiles 9, im Beispiel ein am anderen Ende hakenförmig gekrümmter Armierungsstab, geschraubt. Nach dem Giessen des Bauteils 10 sind die Armierungsteile 9 und die Körper 1 in den Beton eingebettet, wobei die hakenförmigen Enden der Armierungsstäbe 9 und die Flansche 12 der Körper 1 formschlüssig mit dem Bauteil 10 verbunden sind. Nach dem Ausschalen des Bauteils 10 werden die am Körper 1 herausragenden Nagelenden abgezwickt oder umgebogen. Vor dem Giessen des anderen Bauteils, der an den Bauteil 10 angrenzen und beim Giessen mit diesem verbunden werden soll (jener ist in Fig. 5 und 6 nicht dargestellt und wird an der in diesen Figuren rechten Seite des Bauteils 10 angegossen) wird in die andere, (in Fig. 5 und 6 rechte) Hälfte jeder Mutter 5 das ..mit Aussengewinde versehene Ende eines der anderen, in der Zeichnung abgebrochen dargestellten Armierungsteiles 11 geschraubt. Es ergibt sich dann der in Fig. 5 und 6 dargestellte Zustand (ohne die strichpunktiert gezeichnete Schalung 8). Von je zwei durch eine Mutter 5 fest miteinander verbundenen Armierung teilen 9 und 11 ist einer, nämlich der Armierungsteil 9, in den bereits gegossenen Bauteil 10 eingebettet. Der andere, nämlich der Armierungsteil 11, ragt an der zu verbindenden Stelle hervor, um beim Giessen des angrenzenden Bauteils in diesen eingebettet zu werden. Der Bauteil 10 hat an der Seite, an welcher der andere Bauteil anzugiessen ist (in Fig. 5 und 6 rechts), eine Anzahl je durch einen der hohlen Körper 1 gebildete Vertiefungen. Beim Giessen des anderen, anschliessenden Bauteils füllen sich diese Vertiefungen (die Hohlräume der Körper 1) mit Beton, so dass dieser Bauteil den Vertiefungen entsprechende und in diese hineingreifende Vorsprünge erhält. Dadurch werden die beiden Bauteile zusätzlich zur Verbindung durch die mittels der Muttern 5 zusammengeschraubten- Armierungsteile 9 und 11 formschlüssig schubfest verbunden. Die schalenförmigen Körper 1 können in der Verbindung verbleiben. Es ist nicht nötig, sie vor dem Giessen des angrenzenden Bauteils zu entfernen. Für die Zugfestigkeit der Verbindung sorgen die Armierungsteile 9 und 11, von denen auch der letztere hakenförmig gekrümmt sein könnte.
[0017] Der Hohlraum des Körpers 1 dient nicht nur zur Bildung der Vertiefungen in dem zuerst gegossenen Bauteil 10 und der in diese Vertiefungen hineingreifenden Vorsprünge des anschliessend gegossenen Bauteils; er bildet auch eine Auffangkammer für Beton, der beim Giessen des ersten Bauteils 10 eventuell an undichten Stellen zwischen dem Rand 3 des Körpers 1 und der Schalung 8 eindringt. Dieser Beton, der ohne den Hohlraum zwischen die Mutter 5 und die Schalung 8 gelangen und das Muttergewinde dort verunreinigen könnte, sammelt sich im Hohlraum.
[0018] Indem die Körper 1 nicht direkt an der Innenseite der Schalung sondern auf ein an der Innenseite der Schalung angebrachtes Brett genagelt werden, das beim Ausschalen entfernt wird, kann erreicht werden, dass der zweite Bauteil noch tiefer in den ersten hineingreift.
[0019] Der Schalenrand 3 der Körper 1 kann, statt zylindermanteiförmig auch kegelmantelförmig zu offenen Seite des Körpers hin verjüngt verlaufen. Dadurch erhalten die Hohlräume im zuerst gegossenen Bauteil 10 einen nach innen erweiterten Querschnitt und die Vorsprünge des anderen Bauteils erhalten einen diesem Querschnitt angepassten schwalbenschwanzförmigen Querschnitt. Dabei sind die beiden Bauteile dann auch unmittelbar zugfest miteinander verbunden, zusätzlich zur mittelbaren Verbindung durch die Armierungsteile. Der Flansch 12 kann bei dieser Ausführung weggelassen werden.
[0020] Die Gewinde an den Enden der Armierungsteile 9 und 11 sind zweckmässig je weniger als halb so lang wie die Mutter 5. Der Körper 1 kann an seiner Innen- und Aussenseite eine griffige Oberfläche haben.
[0021] Die in Fig. 7 - 9 dargestellte Variante besteht aus einem einstückigen Kunststoffkörper 21 und vier je an einem Ende mit Aussengewinden versehenen Armierungsteilen 22 - 25. Der Körper 21 hat wie der Körper 1 einen ebenen Schalenboden 26 und einen hohlzylindrischen Schalenrand 27, über welchen der Boden 26 zur Bildung eines radialen Flansches 28 hinausragt. Zusätzlich zu einem zentralen zylindrischen Vorsprung 29, welcher dem Vorspung 4 des Körpers 1 entspricht, hat der Körper 21 noch zwei weitere Vorsprünge 30 und 31, die an einander diametral gegenüberliegenden Stellen des Schalenrandes 27 angeformt und durch radiale Rippen 32, 33 mit dem zentralen Vorsprung 29 verbunden sind. Die Vorsprünge 29 - 31 sind hohl, an beiden Stirnseiten offen und ihre Innenwände sind sechskantförmig ausgeführt, so dass Sechskantmuttern eingepresst werden können. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind zwei Muttern 34, 35 in die beiden äusseren Vorsprünge 30 und 31 eingepresst, der zentrale Vorsprung 29 wird bei diesem Beispiel nicht gebraucht.
[0022] Zwei weitere, radiale Rippen 36, 37 stützen den zentralen Vorsprung 29 am Schalenrand 27 ab und vier Rippen 38 - 41 sind in gleichen Abständen voneinander an der Aussenseite des Schalenrandes 27 angeformt und mit Durchgangslöchern 42 für Nägel versehen. Die Rippen 32, 33, 36 und 37 sind mit dem Boden 26, die Rippen 38 - 41 mit dem in ihrem Bereich verbreiterten Flansch 28 verbunden. Die in Fig. 7 sichtbaren Stirnflächen der Vorsprünge 29 - 31 und der Rippen 38 - 41 liegen zusammen mit der Stirnfläche des Schalenrandes 27 in einer Ebene, welche senkrecht zu den Achsen der Muttern 34, 35 bzw. der Vorsprünge 29 - 31 verläuft. Die in Fig. 7 sichtbaren Stirnflächen der Rippen 32, 33, 36 und 37 verlaufen in einem Abstand von dieser Ebene und zwar innerhalb des Schalenrandes 27.
[0023] In dem in Fig. 7 sichtbaren Ende des Gewindelochs jeder der beiden Muttern 34 und 35 steckt je ein Zapfen.43 aus Schaumstoff, z.B. Polystyrol oder Schaumgummi, welcher eine Verschmutzung des beim Giessen des einen Bauteils 10 an der Schalung 8 liegenden Gewindeendes verhindert. (In das andere Gewindeende wird vor dem Giessen der Armierungsteil 22 bzw 23 geschraubt).
[0024] Die Armierungsteile 22 - 25 sind im Gegensatz zu den Armierungsteilen 9 und 11 alle gleich und'-zwar am mit dem Gewinde versehenen Ende gerade und anschliessend wellenartig gekrümmt ausgeführt, was eine zugfeste Verbindung der Betonbauteile gewährleistet.
[0025] Wie Fig. 9 zeigt, wird die Variante in- derselben Weise wie das Verbindungselement nach Fig. 1 zum Verbinden zweier Betonbauteile verwendet: Der Kunststoffkδrper 21 wird mit vier durch die Löcher 42 der Rippen 38 - 41 hindurchgeführten Nägeln an die (strichpunktiert .angedeutete) Schalung 8 genagelt, worauf die beiden Armierungsteile 22 und 23 angebracht werden. Während des anschliessenden Giessens des Betonbauteils 10 verhindern die Zapfen 43, dass Beton, der eventuell durch undichte Stellen zwischen dem Rand 27 und der Schalung 8 in den Körper 21 gelangen kann, in die Gewindelöcher der Muttern 34, 35 eindringt. Nach dem Ausschalen werden die Armierungsteile 24, 25 ohne weiteres in die mit den Schaumstoffzapfen 43 verschlossenen Gewindelöcher geschraubt, wobei jene zwischen den Stirnflächen der Gewindebolzen der Armierungsstäbe 22 und 24 sowie 23 und 25 zusammengedrückt werden. Der in den Bauteil 10 eingebettete Flansch 28 verhindert, ebenso wie der Flansch 12 beim Element nach Fig. 1 bis 6, dass der Körper 21 beim Ausschalen aus dem Bauteil 10 heraus- und von den Muttern 34, 35 weggerissen wird. Dies wäre unerwünscht, obwohl natürlich die Armierungsteile 22, 23 im Betonbauteil 10 verankert blieben und die Armierungsteile 24, 25 ohne weiteres an die von jenen gehaltenen Muttern 34, 35 geschraubt werden könnten.
[0026] Vorteilhaft ist bei der Variante insbesondere, dass gleiche Kunststoffkörper 21 je nach der erforderlichen Festigkeit der Verbindung wahlweise mit je zwei, vier oder sechs Armierungsteilen verwendet werden können, indem je nach Wahl Muttern in die zentralen, äussern oder alle Vorsprünge 29,
[0027] 30, 31 eingepresst werden. Bei der in Fig. 10 teilweise gezeigten, weiteren Variante sind mehrere, z.B. vier schalenförmige Körper 44 durch im Querschnitt U-förmige Verbindungsteile 45 zu einem einstückigen Kunststoffkörper vereinigt, wobei die mit Durchgangslöchern 46 für Nägel versehenen Rippen 47 nicht an de Schalenrändern 48 sondern an den Schenkeln 49 der Verbindungsteile 45 angeformt, sind. Die Schalenböden 50 der Körper 44 bilden mit den Stegen 51 der Verbindungsteile 45 eine Platte, welche die Schalenränder 48 und die Schenkel 49 beidseitig zur Bildung je eines Flansches 52 überragt. Die in Fig. 10 sichtbaren Stirnflächen der Vorsprünge 53, 54, 55 der Körper 44, der Schalenränder 48, der Rippen 47 und der Schenkel 49 liegen in einer Ebene, die parallel zur aus den Schalenböden 50 und den Stegen 51 gebildeten Platte und- senkrecht zu den Achsen der Vorsprünge 53, 54, 55 und der in die zentralen Vorsprünge 53 gepressten Muttern 56 verläuft .
[0028] Der aus den Körpern 44 und den Verbindungsteilen 45 bestehende, einstückige Kunststoffkörper wird gleich wie die Körper 1 und 21 verwendet, indem er an eine Schalung genagelt wird und Armierungsteile an seiner Rückseite und nach dem Ausschalen an seiner Vorderseite in die Muttern56 geschraubt werden. Für besonders feste Verbindungen kann - wie beim Körper 21 - in jeden der Vorsprünge 53, 54, 55 eine Mutter gepresst werden, so dass bis zu sechs Armierungsstäbe pro Körper 44 angeschraubt werden können.
[0029] Verbindungselemente der in Fig. 10 gezeigten Art sind für die Verbindung von Stahlbetonbauteilen bei Grossbauten bestimmt, wo spezielle, besonders grosse Schalungsplatten verwendet werden. Zum Verbinden der (Stahl-) Betonbauteile im üblichen Hausbau, bei dem gewöhnliche Schalungsbretter verwendet werden, sind die in Fig. 1 bis 9 dargestellten Verbindungselemente geeigneter. Wenn diese besonders grossen, speziellen Schalungsplatten verwendet werden, die in der Regel mittels eines Krans aufgestellt werden, können, die Verbindungselemente (die Kunststoffkörper) nicht in allen Fällen auf die Schalung genagelt werden: Wird nämlich eine solche Schalungsplatte für einen zu- giessenden Stahlbetonbauteil aufgestellt, nachdem dessen Armierung bereits verlegt ist, so können die Verbindungselemente nicht mehr an die Schalungsplatte angenagelt werden, weil die Armierung den Zugang verunmöglicht . Zwar könnten die Verbindungselemente vor dem Aufstellen der Schalungsplatte angenagelt werden. Dazu müsste diese aber in genau vorbestimmter Lage aufgestellt werden; denn die Verbindungselemente müssen ja genau an die Stelle, zu liegen kommen, an der die beiden zu giessenden Stahlbetonbauteile miteinander zu verbinden sind, Das Verbindungselement nach Fig. 10 wird in diesen Fällen wie folgt verwendet: Die Vorderseite des Kunststoffteils 44, 45 wird durch einen ihm angepassten, länglichen Formkörper (z.B. aus Polystyrol) verschlossen. Dieser besteht aus einer länglichen Platte, die dicht an den Stirnflächen der Rippen 47, Schalenränder 48, Schenkel 49 und der Vorsprünge 53, 54, 55 anliegt, sowie aus an der Platte angeformten Vorsprüngen, welche in die zwischen den Schalenrändern, Vorsprüngen und Rippen der Körper 44 und den Schenkeln der Verbindungsteile 45 gebildeten Hohlräume ragen und sich beispielsweise an den in Längsrichtung verlaufenden Körperrippen festklemmen. Der vorne. durch den Formkörper abgedeckte Kunststoffteil 44, 45 wird an der Rückseite mit den Armierungsteilen versehen und darauf mittels Draht und/oder mit Hilfe von entsprechen ausgebildeten Klammern an der verlegten Armierung für den zu giessenden Betonbauteil befestigt, so dass die an der Rückseite angebrachten Armierungsteile in die verlegte Armierung hineinragen und der Formkörper unmittelbar an die danach aufzustellende Schalungsplatte zu liegen kommt. Nach dem Giessen des Betonbauteils und dem Ausschalen wird der Formkörper vom Kunststoffteil abgenommen, wobei eine: allfällige, beim Giessen zwischen den Formkörper und die Schalungsplatte gelangte, dünne Betonschicht ohne weiteres abfällt. Nun werden die Armierungsteile an der Vorderseite des Kunststoffkörpers angebracht und der zu verbindende andere Betonbauteil wird erstellt.
[0030] Das erfindungsgemässe Verbindungselement ist einfach und preisgünstig herstellbar und nicht sperrig bei Lagerung und Transport, weil die Armierungsteile dabei noch nicht in die Mutter geschraubt sind. Diese Teile können in den jeweiligen Verhältnissen angepassten Formen und Grossen an Lager gehalten werden. Die Verwendung erfindungsgemasser Verbindungselemente ist einfach und zeitsparend. Aus dem ersten Bauteil herausragende Armierungsteile sind erst dann vorhanden, wenn sie benötigt werden. Die erzielte Festigkeit der Verbindung ist bei (nicht armierten) Betonbauteilen grösser als die der Bauteile selbst und erreicht bei Stahlbetonbauteilen nahezu die Festigkeit derselben.
权利要求:
ClaimsPatentansprüche
1. Verbindungselement für nacheinander zu giessende Betonoder Stahlbetonbauteile, gekennzeichnet durch einen Körper (1; 21; 44, 45) mit einem (Mutter 5) oder mehreren in Abständen voneinander angeordneten, durchgehenden Gewindelöehern (Muttern 34,35; 56),der zur lösbaren Befestigung an der vorgesehenen Verbindungsstelle an der Innenseite der Schalung (8) für den zuerst- zu giessenden Bauteil (10) ausgebildet (Löcher 7, 42, 46) ist, und zwei Armierungsteile (9, 11) für das Gewindeloch (Mutter 5) bzw. je zwei Armierungsteile (22/24, 23/25) für jedes Gewindeloch (Muttern 34,- 35; 56), die je an einem Ende mit einem Aussengewinde versehen sind, und von denen einer (9; 22, 23) zum Einbetten in den zuerst zu giessenden Bauteil (10) in eine Hälfte des Gewindelochs (Mutter 5; 34, 35; 56) zu schrauben und der andere (11; 24, 25) nach Wegnahme der Schalung (8) in die andere Hälfte des Gewindeloches (Mutter 5; 34, 35; 56) zu schrauben und in den anderen Bauteil einzubetten ist.
2. Verbindungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abmessungen des Körpers (1; 21; 44, 45) quer zu den Gewindelöchern (Muttern 5; 34, 35; 56) grösser sind als die Abmessung in deren Achsenrichtungen.
3. Verbindungselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (1; 21; 44, 45) an einer Seite einen quer zu den Achsenrichtungen der Gewindelöcher (Muttern 5; 34, 35; 56) vorspringenden Flansch (12; 28; 52) hat und dazu bestimmt ist, mit seiner dem Flansch (12; 28; 52) gegenüberliegenden Seite an der Schalung (8) anliegend befestigt zu werden.
4. Verbindungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (1; 21; 44, 45) Durchgangslöcher (7; 42; 46) für. Fägel zur Befestigung an der Schalung (8) hat.
5. Verbindungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (1;. 21; 44,45) einen an seiner an der Schalung (8) anzuliegen bestimmten Seite offenen Hohlraum umschliesst, und dass der Rand der Oeffnung des Hohlraumes in einer zu den Achsen der Gewindelöcher (Muttern 5; 34, 35; 56) senkrechten Ebene liegt.
6. Verbindungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt des Körpers und gegebenenfalls der Querschnitt des Hohlraumes zur an der Schalung anzuliegen bestimmten Seite hin verjüngt ist.
7. Verbindungselement nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (1; 21) oder wenigstens ein Teil (44) des Körpers (44, 45) die Form einer Schale hat und ein (4) oder mehrere Vorsprünge (29 - 31; 53 - 55) rechtwinklig an der Innenseite des Schalenbodens (2; 26; 50) vorstehen, die seitlich unmittelbar oder mittels Rippen (6; 32, 33, 36, 37) am Schalenumfangsrand (3; 27; 48) abgestützt sind und von denen wenigstens ein Teil mit den Gewindelöchern (Muttern 5; 34, 35; 56) versehen ist.
8. Verbindungselement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die an der Schalung (8) anzuliegen bestimmte Stirnfläche des Umfangsrandes (3; 27; 48) der Schale (1; 21; 44) und die freien Enden der Vorsprünge (4; 29 - 31; 53 - 55) in einer Ebene liegen.
9. Verbiridungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche des ganzen Körpers wenigstens teilweise griffig ist.
10. Verbindungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Gewindeloch in einem Metallteil (Mutter 5; 34, 35; 56) gebildet ist, der fest im Körper (1; 21; 44, 45) sitzt.
11. Verbindungselement nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die. Schale (1; 21; 44) mit dem (4) bzw. den Vorsprüngen (29 - 31; 53 - 55) und den Rippen (6; 32, 33, 36, 37) einstückig aus Kunststoff und jedes Gewindeloch in einem Metallteil (Mutter 5; 34, 35; 56) gebildet ist, der in dem (4) bzw. einem der Vorsprünge (29 - 31; 53 - 55) sitzt.
12. Verbihdungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewinde am Ende der Armierungsteile (9, 11) weniger als halb so lang sind wie die Gewindelöcher (Muttern 5; 34, 35; 56).
13. Verbindungselement nach -einem der Ansprüche 1 bis 12, gekennzeichnet durch einen in der anderen Hälfte jedes Gewindeloches (Muttern 34, 35) sitzenden Zapfen (43) aus zusammendrückbarem Material, vorzugsweise Schaumstoff, der beim Einschrauben des anderen Armierungsteils (24, 25) zwischen den Stirnflächen der Gewindebolzen der beiden Armierungsteile (22/24, 23/25) zusammengedrückt wird.
14. Verbindungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (44, 45) durch eine längliche Platte (50, 51) mit an den Längsseiten vorstehenden Schenkeln (49) und mit zwischen diesen rechtwinklig an der Platte (50, 51) vorstehenden Vorsprüngen (53, 54, 55) gebildet ist, durch welche Vorsprünge (53, 54, 55) die Gewindelöcher (Muttern 56) verlaufen.
15. Verbindungselement nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch einen nach dem Wegnehmen der Schalung zu entfernenden, dicht an den Rändern der Schenkel anliegenden und zwischen diese greifenden Formkörper.
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